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Was kostet eine Pferde­haftpflicht im Jahr?

Eine Pferdehaftpflicht kostet für ein Pferd meist 69 bis 157 € im Jahr. Günstige Tarife mit 10 Millionen € Deckung beginnen bei rund 69 €, umfangreiche Tarife liegen bei 110 bis 157 €.

Beitrag für ein Pferd69 bis 157 €im Jahr

Was die Pferdehaftpflicht im Jahr kostet

  • Günstiger Tarif10 Millionen € Deckung69 bis 85 €
  • Tarif mit hoher Deckungab 50 Millionen € Deckung84 €
  • Pferd mit TurniereinsatzSport und Transporte70 bis 100 €
  • Umfangreicher Tarifviele Zusatzleistungen110 bis 157 €
  • Selbstbeteiligung je Schadensenkt den Beitrag150 bis 250 €

Die Beträge gelten für ein Pferd im Jahr, die Selbstbeteiligung fällt je Schaden an.

Fremdreiter und Reitbeteiligung sind in vielen Tarifen ohne Aufpreis eingeschlossen. Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung gibt es in Deutschland nicht.

Wovon der Beitrag für dein Pferd abhängt

Wichtig für den Preis sind die Deckungssumme, der Umfang der Leistungen und die Selbstbeteiligung. Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung einen Schaden bezahlt. Üblich sind 10 bis 50 Millionen €.

Der Aufpreis für mehr Deckung ist gering. Ein günstiger Tarif mit 50 Millionen € kostet oft nur rund 15 € mehr als einer mit 10 Millionen €. Stärker wirkt der Umfang der Leistungen.

Tarife, die viele Sonderfälle einschließen, kosten 110 bis 157 € im Jahr. Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den du selbst zahlst. Übliche Werte sind 150 bis 250 € je Schaden.

Mit ihr sinkt der Beitrag. Auch die Nutzung deines Pferdes für Freizeit, Turnier oder Zucht zählt beim Preis mit.

Unterschiede nach Nutzung und Zahl der Pferde

Ein Freizeitpferd ist in günstigen Tarifen ab 69 € im Jahr versichert. Für ein Pferd im Turniersport liegen die Beiträge bei 70 bis 100 €, weil höhere Deckungssummen und Transporte dazukommen. Bei Profis mit internationalen Starts sind 100 bis 130 € üblich.

Hältst du mehrere Pferde, geben viele Versicherer ab dem zweiten Pferd 10 bis 30 % Rabatt. Manche Tarife versichern aber nur ein Pferd je Vertrag. Dann brauchst du für jedes Pferd eine eigene Police.

Fohlen sind in vielen Tarifen bis zu einem Alter von sechs bis zwölf Monaten ohne Aufpreis mitversichert. Kutschfahrten sind in manchen Tarifen eingeschlossen, in anderen nicht. Auch das Führen des Pferdes durch andere Personen ist nicht überall dabei.

Was mitversichert ist und was dazukommt

Viele Tarife schließen Fremdreiter und Reitbeteiligungen ohne Aufpreis ein. Fremdreiter sind Personen, die dein Pferd gelegentlich reiten. Eine Reitbeteiligung reitet es regelmäßig und beteiligt sich meist an den Kosten.

Wichtig ist, ob auch Ansprüche der Reitbeteiligung selbst versichert sind. Das betrifft etwa den Fall, dass sie vom Pferd fällt und von dir Schmerzensgeld verlangt. Nicht jeder Vertrag enthält diesen Schutz.

Weitere Punkte sind Mietsachschäden an Box und Stall, Flurschäden nach einem Ausbruch und der ungewollte Deckakt. Flurschäden sind Schäden an Feldern und Wiesen. Hat dein Vertrag eine Selbstbeteiligung, zahlst du bei jedem Schaden 150 bis 250 € selbst.

Schäden an deinem eigenen Pferd zahlt die Haftpflicht nicht.

Haftung und Pflicht beim Pferd

Eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflicht gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem haftest du als Halter für Schäden, die dein Pferd verursacht. Das gilt auch dann, wenn dich keine Schuld trifft, und heißt Gefährdungshaftung.

Geregelt ist das in § 833 BGB. Scheut dein Pferd auf der Straße und beschädigt ein Auto, musst du für den Schaden aufkommen. Wird dabei ein Mensch verletzt, können Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sehr hohe Summen erreichen.

Eine Reitbeteiligung schließt deine Haftung nicht automatisch aus, auch mit schriftlichem Vertrag. Der Vertrag regelt Kosten, Reitzeiten und Pflichten, die Haftung als Halter bleibt davon meist unberührt. Ein Freizeitpferd gilt rechtlich als Luxustier, weil es nicht dem Beruf oder Erwerb dient.

Worauf es beim Tarifvergleich ankommt

Beim Vergleich zählen die Deckungssumme, die Selbstbeteiligung und ob Fremdreiter, Reitbeteiligung und deren eigene Ansprüche eingeschlossen sind. Mietsachschäden an Box und Stall sowie Flurschäden gehören ebenfalls dazu, wenn dein Pferd in einem fremden Stall steht oder auf die Weide geht.

Häufige Fragen

Was kostet eine Pferdehaftpflicht im Monat?

Umgerechnet kostet eine Pferdehaftpflicht rund 5,75 bis 13 € im Monat. Als Jahresbeitrag sind es 69 bis 157 €. Einige Tarife lassen sich auch monatlich zahlen, günstige beginnen bei rund 5,74 €. Der Beitrag hängt von Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Nutzung deines Pferdes ab.

Ist die Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflicht mitversichert?

In vielen Tarifen sind Reitbeteiligung und Fremdreiter ohne Aufpreis mitversichert. Schäden, die dein Pferd unter einem anderen Reiter bei Dritten anrichtet, sind dann abgedeckt. Nicht in jedem Vertrag stehen dagegen Ansprüche der Reitbeteiligung selbst, zum Beispiel Schmerzensgeld nach einem Sturz. Diesen Punkt findest du in den Bedingungen unter Reitbeteiligung oder Fremdreiterrisiko.

Ist eine Pferdehaftpflicht Pflicht?

Nein, in Deutschland schreibt kein Gesetz eine Pferdehaftpflicht vor. Als Halter haftest du aber mit deinem gesamten Vermögen für Schäden, die dein Pferd verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Das regelt § 833 BGB. Ein Unfall mit einem verletzten Menschen kann Kosten in Millionenhöhe auslösen. Die Versicherung kostet 69 bis 157 € im Jahr.

Was kostet die Haftpflicht für zwei Pferde?

Für zwei Pferde zahlst du meist etwas weniger als das Doppelte. Viele Versicherer geben ab dem zweiten Pferd 10 bis 30 % Rabatt. Bei einem Beitrag von 69 bis 157 € für das erste Pferd kostet das zweite damit rund 48 bis 141 €. Manche Tarife versichern nur ein Pferd je Vertrag, dann brauchst du für jedes Tier einen eigenen.

Was kostet eine Pferdehalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag einer Pferdehalterhaftpflicht. Üblich sind 150 oder 250 € je Schaden, die du selbst zahlst. Ohne Selbstbeteiligung liegen die Tarife bei 69 bis 157 € im Jahr. Wie viel du sparst, hängt vom Versicherer ab. Bei mehreren Schäden in kurzer Zeit kann die Selbstbeteiligung den gesparten Beitrag übersteigen.

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