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Welche Tierkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Absetzen kannst du vor allem die Betreuung deines Tieres in deiner Wohnung, etwa durch einen Hundesitter. Davon werden 20 % der Arbeitskosten direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, zusammen mit anderen Hilfen im Haushalt höchstens 4.000 € im Jahr.

Tierarztkosten und Beiträge zur Tierkrankenversicherung zählen bei privaten Tieren nicht. Die Hundehaftpflicht gehört zu den Sonderausgaben, wirkt sich aber oft nicht aus, weil der Höchstbetrag schon durch andere Versicherungen erreicht ist.

Betreuung zu Hause als haushaltsnahe Dienstleistung

Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Arbeit, die sonst du selbst oder jemand aus deinem Haushalt erledigen würde. Dazu zählt die Versorgung eines Tieres, das bei dir wohnt. Begünstigt sind Füttern, Fellpflege, Ausführen und Beschäftigen sowie Reinigungsarbeiten, etwa am Katzenklo oder im Käfig. Das gilt, wenn ein Hundesitter oder Katzensitter zu dir kommt, während du arbeitest oder verreist bist. Auch das Ausführen durch einen Gassi-Service, der den Hund bei dir abholt, wird dazu gezählt. Eine Tierpension oder Hundepension zählt nicht, weil das Tier dort außerhalb deines Haushalts betreut wird. Dasselbe gilt, wenn du dein Tier zum Sitter nach Hause bringst. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten und eine berechnete Anfahrt. Futter, Streu und anderes Material bleiben außen vor.

So hoch ist die Steuerermäßigung

Von den Arbeitskosten werden 20 % direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen. Der Betrag mindert also nicht dein Einkommen, sondern die fertig berechnete Steuer. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 € im Jahr, das entspricht Arbeitskosten von 20.000 €. Er gilt gemeinsam für alle haushaltsnahen Dienstleistungen, also auch für Putzhilfe oder Gartenpflege. Ein Beispiel: Zahlst du einem Hundesitter 1.500 € für Arbeit und Anfahrt, sinkt deine Steuer um 300 €. Ist der Sitter als Minijobber in deinem Privathaushalt angemeldet, beträgt die Ermäßigung ebenfalls 20 % der Kosten, aber höchstens 510 € im Jahr. Die Ermäßigung wirkt nur, wenn du überhaupt Einkommensteuer zahlst. Ohne Steuerschuld verfällt sie, eine Auszahlung gibt es nicht. Es zählt das Jahr, in dem du bezahlt hast.

Rechnung und Überweisung als Nachweis

Für die Ermäßigung brauchst du eine Rechnung. Darauf müssen die Arbeitskosten erkennbar sein, getrennt von Material oder anderen Posten. Bezahlen musst du per Überweisung, Lastschrift oder auf einem anderen Weg auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung wird nicht anerkannt, auch wenn eine Quittung vorliegt. Das gilt ebenso, wenn eine Nachbarin deinen Hund gegen Geld betreut. Auch dann brauchst du eine Rechnung und eine Überweisung. Die Summe trägst du in der Steuererklärung in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen ein. Die Belege musst du nicht mitschicken, bewahre sie aber auf, falls das Finanzamt nachfragt. Machst du dieselben Kosten schon an anderer Stelle geltend, zum Beispiel für einen beruflich genutzten Hund, gibt es dafür keine zusätzliche Ermäßigung.

Tierarztkosten und Assistenzhund

Tierarztkosten für ein privates Tier kannst du nicht absetzen. Auch beim Hausbesuch gelten sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, weil eine Behandlung Fachwissen verlangt. Als außergewöhnliche Belastung zählen sie ebenfalls nicht. So heißen Kosten, die zwangsläufig entstehen und höher sind als bei den meisten Menschen mit ähnlichem Einkommen. Ein Haustier hältst du freiwillig, daher fehlt diese Zwangsläufigkeit. Anders kann es bei einem Assistenzhund sein, also einem Hund, der für Menschen mit Behinderung ausgebildet ist, etwa als Blindenführhund. Seine Kosten können eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn er medizinisch nötig ist. Oft wird dafür ein ärztlicher Nachweis aus der Zeit vor der Anschaffung verlangt. Nutzt du den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung, also einen festen Betrag ohne Einzelbelege, sind laufende Kosten für den Hund damit in der Regel abgegolten.

Hundehaftpflicht, Tierkrankenversicherung und Hundesteuer

Beiträge zur Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht zählen zu den Sonderausgaben. Das sind private Ausgaben, die das Gesetz ausdrücklich zum Abzug vom Einkommen zulässt. Haftpflichtbeiträge gehören dort zu den Vorsorgeaufwendungen, also Beiträgen für Versicherungen, für die ein gemeinsamer Höchstbetrag gilt. Er liegt bei 1.900 € im Jahr, etwa für Arbeitnehmer und Beamte, und bei 2.800 € für alle, die ihre Krankenversicherung ohne Zuschuss selbst bezahlen. Die Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung füllen diesen Rahmen meist schon aus. Dann bringt die Haftpflicht keinen zusätzlichen Vorteil, auch wenn du sie einträgst. Beiträge zur Kranken- oder OP-Versicherung deines Tieres zählen gar nicht, denn sie sichern nicht dich selbst ab, sondern die Kosten für das Tier. Die Hundesteuer für einen privat gehaltenen Hund ist ebenfalls nicht absetzbar.

Hund im Betrieb oder im Beruf

Kosten für einen Hund sind grundsätzlich Privatsache. Anders ist es, wenn der Hund fast nur für die Arbeit gehalten wird, etwa als Wachhund auf einem Firmengelände oder als Diensthund, den ein Hundeführer zu Hause versorgen muss. Dann können Futter, Tierarzt, Versicherung und Hundesteuer Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Betriebsausgaben mindern den Gewinn eines Unternehmens. Werbungskosten sind Ausgaben für den Beruf, die das steuerpflichtige Einkommen als Arbeitnehmer senken. Setzt eine Lehrkraft ihren Hund an fast jedem Unterrichtstag als Schulhund ein, wird bis zur Hälfte der Kosten als Werbungskosten anerkannt. Ein Bürohund, der nur mitkommt, bleibt dagegen privat. Einsatzpläne und Nachweise über eine Ausbildung helfen, den beruflichen Anteil zu belegen. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt oder eine Steuerberatung, welche Kosten bei dir zählen.

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Wir vermitteln keine Versicherung und empfehlen keinen Tarif. Wenn du vergleichst, achte auf den erstatteten Gebührensatz, die Wartezeit, die Jahreshöchstleistung und darauf, was bei bekannten Erkrankungen gilt.

Was kann bei deinem Tier auf dich zukommen? Ein paar kurze Fragen zu deinem Tier, danach siehst du typische Rechnungen, den typischen Beitrag und deine persönliche Prüfliste für den Vergleich.

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Häufige Fragen

Kann man Tierarztkosten von der Steuer absetzen?

Bei einem privaten Haustier nicht. Die Behandlung zählt weder als Hilfe im Haushalt noch als außergewöhnliche Belastung, auch wenn der Tierarzt zu dir nach Hause kommt. Ausnahmen gibt es bei einem medizinisch nötigen Assistenzhund und bei Hunden, die fast nur beruflich eingesetzt werden. Dort können auch Tierarztrechnungen zu den abziehbaren Kosten gehören.

Ist ein Hundesitter steuerlich absetzbar?

Ja, wenn der Sitter dein Tier in deiner Wohnung versorgt oder den Hund bei dir zum Ausführen abholt. Dann mindern 20 % der Arbeitskosten deine Einkommensteuer. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung auf sein Konto. Bringst du den Hund zum Sitter nach Hause oder in eine Pension, entfällt der Vorteil.

Kann ich die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?

Eintragen kannst du die Beiträge als Sonderausgaben bei den Versicherungen. Ob sie deine Steuer senken, hängt vom Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ab. Den schöpfen bei den meisten Menschen schon die Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung aus. Dann ändert die Hundehaftpflicht am Ergebnis nichts. Für einen beruflich genutzten Hund gelten andere Regeln.

Ist die Hundesteuer steuerlich absetzbar?

Für einen privat gehaltenen Hund nicht, sie gehört zu den Kosten der privaten Lebensführung. Wird der Hund fast nur im Betrieb oder im Dienst eingesetzt, etwa als Wachhund, kann die Hundesteuer zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zählen. Bei gemischter Nutzung wie beim Schulhund zählt nur der berufliche Anteil. Die Höhe der Hundesteuer legt jede Gemeinde selbst fest.

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