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Wie kann ich meine Tier­versicherung kündigen oder wechseln?

Die meisten Tierversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn du nicht kündigst. Die Kündigungsfrist liegt meist bei einem bis drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres.

Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung ist oft eine Sonderkündigung innerhalb eines Monats möglich. Beim Wechsel beginnt eine neue Wartezeit, der Beitrag richtet sich nach dem aktuellen Alter und bekannte Erkrankungen sind im neuen Vertrag meist ausgeschlossen.

Laufzeit und Kündigungsfrist

Die meisten Verträge für Hunde, Katzen und Pferde werden für ein Jahr geschlossen. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Länger als ein Jahr darf eine solche automatische Verlängerung nicht dauern. Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag und liegt meist zwischen einem und drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres. Dieses Jahr beginnt mit dem Vertragsstart und muss nicht am 1. Januar anfangen. Das genaue Datum findest du im Versicherungsschein, also dem Dokument, das dir der Versicherer nach dem Abschluss schickt. Einige Tarife lassen sich auch monatlich kündigen, das steht dann ausdrücklich in den Bedingungen. Hast du einen Vertrag über mehr als drei Jahre abgeschlossen, kannst du ihn trotzdem zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist beenden.

So kündigst du richtig

Eine Kündigung braucht keine Begründung. Eine E-Mail oder ein Brief reicht in der Regel aus, denn eine strengere Form als die Textform dürfen die Bedingungen nicht verlangen. Textform bedeutet eine lesbare Erklärung mit deinem Namen, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Nenne die Vertragsnummer, dein Tier und den gewünschten Termin, zum Beispiel zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt, nicht der Tag des Absendens. Bitte um eine Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet. Hast du den Vertrag gerade erst abgeschlossen, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Diese Frist beginnt, sobald du Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung erhalten hast. Rechnungen aus der Laufzeit kannst du auch nach dem Ende einreichen, solange die Frist dafür nicht abgelaufen ist.

Sonderkündigung nach einem Schadensfall

Ein Schadensfall ist jede Behandlung oder jedes Ereignis, für das du Geld vom Versicherer forderst. Bei der Hundehaftpflicht dürfen beide Seiten nach einem solchen Fall kündigen. Das geht innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. Bei Kranken- und OP-Versicherungen für Tiere steht ein ähnliches Recht oft in den Bedingungen. Es gilt dann meist auch für den Versicherer. Er kann einen Vertrag also nach teuren Behandlungen beenden, und bei einem chronisch kranken Tier fällt damit der Schutz für genau diese Kosten weg. Manche Tarife verzichten ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht des Versicherers. Ob dein Vertrag dazu etwas regelt, findest du im Abschnitt zur Vertragsdauer und Kündigung. Kündigt der Versicherer nach einem Schaden, muss er in der Regel eine Frist von einem Monat einhalten.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel, darfst du außerordentlich kündigen, also ohne das Ende des Versicherungsjahres abzuwarten. Eine Anpassungsklausel ist eine Regel im Vertrag, nach der die Beiträge eines ganzen Tarifs steigen dürfen, etwa wenn Behandlungen teurer werden. Der Versicherer muss dir die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen und auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Du hast dann einen Monat ab Erhalt des Schreibens Zeit. Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem der neue Beitrag gelten würde. Dasselbe gilt, wenn der Versicherer über eine solche Klausel Leistungen kürzt, ohne den Beitrag zu senken. Rückt dein Tier dagegen in eine Altersstufe, die schon beim Abschluss im Vertrag stand, gilt das in der Regel nicht als Anpassung. Dann bleibt die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres.

Wechsel: Wartezeit und Eintrittsalter

Ein neuer Vertrag beginnt fast immer mit einer Wartezeit. Das ist die Zeit nach dem Start, in der der Versicherer für Krankheiten noch nicht zahlt. Üblich sind einige Wochen, für manche Erkrankungen gelten längere Fristen. Unfälle sind meist ab dem ersten Tag versichert. Einige Versicherer verzichten auf die Wartezeit, wenn du ohne Lücke aus einem anderen Vertrag wechselst. Das muss dann ausdrücklich in den Bedingungen oder in der Annahme stehen. Der neue Beitrag richtet sich nach dem Alter deines Tieres beim Wechsel und fällt deshalb oft höher aus als bisher. Viele Tarife nehmen Tiere nur bis zu einem Höchstalter neu auf. Kündige den alten Vertrag daher erst, wenn der neue schriftlich angenommen ist. Bei der Hundehaftpflicht ist das in Bundesländern mit Versicherungspflicht besonders wichtig.

Bekannte Erkrankungen beim Wechsel

Im Antrag für den neuen Vertrag fragt der Versicherer nach dem Gesundheitszustand deines Tieres. Diese Gesundheitsfragen musst du vollständig und ehrlich beantworten. Verschweigst du etwas, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder Zahlungen verweigern. Erkrankungen, die schon bekannt sind oder behandelt wurden, schließt der neue Vertrag meist aus. Man nennt sie Vorerkrankungen. Manchmal verlangt der Versicherer stattdessen einen Zuschlag oder lehnt den Antrag ganz ab. Eine Behandlung, die vor dem Start des neuen Vertrags begonnen hat, zahlt er in der Regel nicht. Ob der alte Vertrag nach seinem Ende noch für eine laufende Behandlung aufkommt, regeln dessen Bedingungen. Oft endet die Leistung zusammen mit dem Vertrag. Bei einem chronisch kranken Tier kann ein Wechsel deshalb bedeuten, dass diese Kosten künftig nicht mehr versichert sind.

Tarife vergleichen

Wir vermitteln keine Versicherung und empfehlen keinen Tarif. Wenn du vergleichst, achte auf den erstatteten Gebührensatz, die Wartezeit, die Jahreshöchstleistung und darauf, was bei bekannten Erkrankungen gilt.

Was kann bei deinem Tier auf dich zukommen? Ein paar kurze Fragen zu deinem Tier, danach siehst du typische Rechnungen, den typischen Beitrag und deine persönliche Prüfliste für den Vergleich.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Hundeversicherung?

Die Frist steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen. Meist sind es ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Maßgeblich ist, wann dein Schreiben beim Versicherer eingeht. Bei Tarifen mit monatlicher Kündigung kommst du schneller aus dem Vertrag. Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung gibt es oft zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit eigener Frist.

Kann ich meine Tierversicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, wenn der Versicherer den Beitrag für den ganzen Tarif anhebt und die Leistung gleich bleibt. Du hast dann einen Monat ab Zugang des Schreibens Zeit. Steigt der Beitrag nur, weil dein Tier eine im Vertrag festgelegte Altersstufe erreicht, besteht dieses Recht meist nicht. Dann gilt die normale Frist zum Ende des Versicherungsjahres.

Was passiert mit der Tierversicherung, wenn das Tier stirbt?

Mit dem Tod des Tieres fällt das versicherte Risiko weg, und der Vertrag endet. Melde den Tod dem Versicherer zeitnah und nenne das Datum. Den Beitrag darf er in der Regel nur bis zu dem Tag verlangen, an dem er davon erfährt. Zu viel gezahlte Beiträge bekommst du anteilig zurück. Rechnungen aus der Zeit davor kannst du weiterhin einreichen.

Gibt es beim Wechsel der Tierversicherung eine neue Wartezeit?

In der Regel ja. Der neue Versicherer zahlt für Krankheiten erst nach Ablauf seiner Wartezeit, Unfälle sind meist sofort mitversichert. Manche Versicherer verzichten darauf, wenn du nahtlos aus einem anderen Vertrag kommst. Lass dir das schriftlich bestätigen, bevor du den alten Vertrag kündigst. So entsteht keine Zeit, in der eine neue Erkrankung ohne Schutz bleibt.

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