Tierversicherung ohne Wartezeit Was ab dem ersten Tag gilt
Eine Tierversicherung ganz ohne Wartezeit gibt es meist nur für Unfälle. Für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit gilt bei vielen Tarifen eine Wartezeit von etwa 30 Tagen ab Beginn.
Rechenbeispiel Magendrehung-OP beim Hund
- Rechnung im 2-fachen SatzMagendrehung-OP beim Hund1.525,29 €
- Erstattung durch die VersicherungErkrankung in der Wartezeit0,00 €
Tierärztliche Leistung nach der Gebührenordnung mit 19 % Mehrwertsteuer, ohne Medikamente und Material.
Was in dieser Zeit passiert, zahlt der Tarif in der Regel nicht. Je nach Tarif bleibt eine Erkrankung aus der Wartezeit auch später ausgeschlossen.
Was die Wartezeit bei einer Tierversicherung bedeutet
Die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Beginn des Vertrags und dem Tag, ab dem die Versicherung zahlt. Du zahlst in dieser Zeit schon Beiträge, bekommst für bestimmte Fälle aber noch kein Geld zurück.
Bei vielen Tarifen beträgt die allgemeine Wartezeit etwa 30 Tage. Sie gilt meist für Krankheiten und für Operationen, die wegen einer Krankheit nötig werden. Für Unfälle gilt sie oft nicht. Manche Tarife nennen die Wartezeit auch Karenzzeit.
Der Grund ist einfach: Der Versicherer will vermeiden, dass jemand erst dann abschließt, wenn das Tier schon krank ist. Viele Krankheiten beginnen, bevor sie jemandem auffallen. Die Wartezeit schließt solche Fälle aus. Wie lang sie genau ist und ab welchem Tag sie zählt, steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Unfälle: oft ab dem ersten Tag versichert
Viele Tarife verzichten bei Unfällen auf die Wartezeit. Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis von außen, zum Beispiel ein Biss, ein Sturz oder ein Zusammenstoß mit einem Auto. Passiert so etwas am zweiten Tag nach Beginn, zahlt der Tarif nach seinen normalen Regeln.
Schwieriger sind Fälle, die nach einem Unfall aussehen, aber als Krankheit gelten können. Ein verschluckter Gegenstand oder ein Riss im Kreuzband nach einem Sprung sind solche Grenzfälle. Manche Tarife werten sie als Unfall, andere als Krankheit mit Wartezeit.
Die Einordnung legt allein dein Tarif fest. Steht dort keine klare Regel, kannst du beim Versicherer vor dem Abschluss schriftlich nachfragen. Die Antwort hilft später, wenn es um die Erstattung geht.
Sofort nach Abschluss: was schon zählt und was nicht
Mit dem Abschluss beginnt der Vertrag, aber noch nicht jede Leistung. Direkt ab Beginn zahlen viele Tarife für Unfälle. Für Krankheiten und die daraus folgenden Operationen läuft zuerst die Wartezeit.
Manche Tarife nennen für einzelne Eingriffe eine eigene, längere Wartezeit. Das betrifft je nach Tarif zum Beispiel Operationen an Gelenken. Diese Fristen stehen meist gesondert in den Bedingungen.
Einige Tarife verzichten ganz auf die Wartezeit, wenn du direkt aus einem anderen Vertrag wechselst und dein Tier ohne Unterbrechung versichert war. Ob das geht, hängt vom neuen Tarif ab. Den Nachweis über den alten Vertrag verlangt der neue Versicherer dann meist schriftlich. Auch der Tag, ab dem gezählt wird, unterscheidet sich: Manche Tarife zählen ab dem Antrag, andere ab dem vereinbarten Beginn.
Was in der Wartezeit passiert: ein Rechenbeispiel
Angenommen, du schließt eine OP-Versicherung für deinen Hund ab. Am 20. Tag wird er nachts wegen einer Magendrehung im Notdienst operiert. Eine Magendrehung gilt als Krankheit, nicht als Unfall. Die Wartezeit von 30 Tagen läuft also noch.
Im Notdienst rechnet die Praxis mindestens den 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte ab, kurz GOT, plus 50 € Notdienstgebühr. Laut GOT ergibt das für die Magendrehung ab 1.584,79 €. Beim 4-fachen Satz sind es 3.050,59 € plus 59,50 € Notdienstgebühr, zusammen 3.110,09 €. Medikamente, Material und Fremdlabor kommen noch dazu.
Weil der Fall in der Wartezeit liegt, zahlt der Tarif in der Regel nichts davon. Den ganzen Betrag trägst du selbst, auch wenn der Vertrag schon läuft und du Beiträge gezahlt hast.
Warum Erkrankungen aus der Wartezeit später zählen können
Eine Krankheit, die in der Wartezeit festgestellt wird, gilt bei vielen Tarifen danach als bekannt. Das heißt: Sie bleibt oft auch nach Ende der Wartezeit vom Schutz ausgenommen. Das betrifft auch Folgebehandlungen und spätere Operationen wegen derselben Ursache.
Die Wartezeit kann also Folgen haben, die länger dauern als 30 Tage. Ein Befund aus der dritten Woche kann den Tarif für diese eine Erkrankung dauerhaft ausschließen, während andere Erkrankungen normal versichert sind. Wie der Tarif das regelt, steht meist im Abschnitt zu Vorerkrankungen. Für alle anderen Erkrankungen endet die Wartezeit wie vorgesehen.
Fragen zur Gesundheit deines Tieres und zu einer möglichen Behandlung klärt die Tierarztpraxis. Wie Tarife mit bekannten Erkrankungen umgehen, erklärt die Seite zu Vorerkrankungen ausführlicher.
Beitrag und Wartezeit: was im Tarif dazu steht
Während der Wartezeit zahlst du den vollen Beitrag, bei einer OP-Versicherung für einen jungen Hund meist 7 bis 26 € im Monat, für eine junge Katze 4 bis 15 €. Eine Ermäßigung für die ersten Wochen ist nicht üblich.
In den Bedingungen steht die Wartezeit meist an mehreren Stellen: die allgemeine Frist, die Ausnahme für Unfälle und besondere Fristen für einzelne Eingriffe. Dazu kommt die Regel, wie der Tarif Erkrankungen aus der Wartezeit später behandelt.
Bei Welpen und Kitten beginnt der Schutz oft erst ab einem Mindestalter. Liegt der Abschluss davor, verschiebt sich der Beginn je nach Tarif, und die Wartezeit zählt erst ab diesem späteren Tag. Beim Wechsel aus einem bestehenden Vertrag gelten für den neuen Vertrag nur dessen eigene Bedingungen.
Tarife vergleichen
Wir vermitteln keine Versicherung und empfehlen keinen Tarif. Wenn du vergleichst, achte auf den erstatteten Gebührensatz, die Wartezeit, die Jahreshöchstleistung und darauf, was bei bekannten Erkrankungen gilt.
Was kann bei deinem Tier auf dich zukommen? Ein paar kurze Fragen zu deinem Tier, danach siehst du typische Rechnungen, den typischen Beitrag und deine persönliche Prüfliste für den Vergleich.
Check startenHäufige Fragen
Gibt es eine Tierversicherung ohne Wartezeit?
Für Unfälle verzichten viele Tarife auf die Wartezeit, der Schutz gilt dann ab Vertragsbeginn. Für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit gilt meist eine Wartezeit von etwa 30 Tagen. Einige Tarife lassen sie entfallen, wenn du ohne Unterbrechung aus einem anderen Vertrag wechselst. Das steht jeweils in den Bedingungen des Tarifs.
Zahlt die Hunde-OP-Versicherung in der Wartezeit bei einem Unfall?
Bei vielen Tarifen ja, weil die Wartezeit für Unfälle nicht gilt. Entscheidend ist, ob der Tarif das Ereignis als Unfall einordnet. Ein Biss oder ein Sturz gilt meist als Unfall. Bei einem verschluckten Gegenstand oder einem Kreuzbandriss unterscheiden sich die Tarife. Die Einordnung steht in den Versicherungsbedingungen.
Wie lange ist die Wartezeit bei einer Tierkrankenversicherung?
Oft etwa 30 Tage ab Vertragsbeginn für Krankheiten. Manche Tarife haben für bestimmte Eingriffe, zum Beispiel an Gelenken, eine eigene und längere Frist. Für Unfälle gibt es bei vielen Tarifen keine Wartezeit. Die genauen Fristen und ab welchem Tag sie zählen, stehen in den Bedingungen deines Tarifs.
Was passiert, wenn mein Tier in der Wartezeit krank wird?
Die Kosten für diese Behandlung trägst du in der Regel selbst. Je nach Tarif gilt die Erkrankung danach als bekannt und bleibt auch später ausgeschlossen. Das kann Folgebehandlungen und Operationen wegen derselben Ursache betreffen. Ob und wie dein Tier behandelt wird, besprichst du mit der Tierarztpraxis.